Batteriegesetzhinweise
Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz - Erläuterung zum Batteriepfand
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
- „Cd" steht für Cadmium.
- „Hg" steht für Quecksilber.
- „Pb" steht für Blei.
Batterien oder Akkus – gibt’s da einen Unterschied? Batterien, auch Primärbatterien genannt, können nach ihrer Entladung nicht wieder aufgeladen werden. Akkus, auch Sekundärbatterien genannt, sind wiederaufladbare Batterien. Demzufolge sind Akkus auch Batterien.
Pfandpflicht gemäß §10 Abs.1 BattG:
Für Fahrzeugbatterien welche an Endnutzer abgeben werden, ist für jede einzelne Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug - Altbatterie zu erstatten.
"Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge in diesem Sinne sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Zur Klarstellung: Für Batterien welche für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges verwendet werden, z.B. ein OSET Elektro Motorrad, gilt keine Pfandpflicht.